AL.4 Zwischenfrüchte
Mit der Umsetzung des Vorhabens „AL.4 Zwischenfrüchte“ konnte durch eine optimale Bodenbedeckung und intensive Durchwurzelung zur Verminderung der Bodenerosion und des Nährstoffaustrags auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen beigetragen werden. Die biologische Aktivität des Bodens wurde gefördert und eine verbesserte Bodenstruktur hergestellt.
GL.1 Artenreiches Grünland – Ergebnisorientierte Honorierung
Ziel der Maßnahme ist der Erhalt artenreichen Grünlandes durch eine angepasste landwirtschaftliche Nutzung.
GL.2 Biotoppflegemahd mit Erschwernis
Mit der Umsetzung des Vorhabens „GL.2 Biotoppflegemahd mit Erschwernis“ konnte ein Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung von gefährdeten, wertvollen Grünland-FFH-Lebensraum- und Biotoptypen sowie Habitaten spezifischer, schutzbedürftiger Arten auf den geförderten Flächen geleistet werden.
GL.3 Brachestreifen auf Grünland
Es wird das Belassen von Bracheflächen oder Brachestreifen, die jedes zweite Jahr zu mähen sind, gefördert. Ziel ist die Schaffung bzw. Erhaltung von Bracheflächen im Grünland als Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Einen besonderen Schwerpunkt stellt die Sicherung von Vorkommen in Wiesen brütender Vogelarten (z. B. Wachtelkönig) dar.
Für Insekten und andere Kleintiere wie Heuschrecken, Tagfalter und Spinnen werden überjährige Strukturen geschaffen, die zum Überwintern und als Nahrungs- und Fortpflanzungsort dienen. Darüber hinaus können die Brachen Pufferzonen zu angrenzenden wertvollen Bereichen darstellen. Ein weiteres Ziel ist der Erhalt und die Entwicklung von Kernflächen sowie von Verbindungsflächen oder Verbindungselementen des Biotopverbundes im Grünland.
GL. 4 Naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidung
Die Maßnahme zielt ebenso auf die Sicherung verschiedener zu schützender Tier- und Pflanzenarten ab, die auf diese Lebensräume angewiesen sind. Die Erhaltung dieser wertvollen Lebensräume ist aufgrund der Möglichkeit einer kleinräumigen Steuerung der Nutzungsintensität durch Hutung, sowie der gegenüber anderen Nutztieren spezifischen Verbisswirkung und verminderten Trittbelastung am besten über die Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen im Rahmen der Hütehaltung sicherzustellen. Zudem sollen durch eine Schaf- und Ziegenbeweidung Flächen mit artenreichem Grünland erhalten werden
GL.5 spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung
Mit der Umsetzung des Vorhabens „GL.5 spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung“ konnte durch eine an die individuellen Ansprüche der Arten angepasste Bewirtschaftungsweise ein Beitrag zum Erhalt von spezifischen, schutzbedürftigen Arten geleistet werden. Weiterhin wurde zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen.