Faschingsrausritt 2024

Am 11.02.2024 hieß es „Helau“ am Reiterhof, denn es fand der erste Faschingsausritt statt. Alle Reiter hatten sich etwas einfallen lassen und es waren sehr

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Märchenumzug Auerbach 2023

Es ist eine jahrelange Tradition zum 1. Advent – Sachsens größter Märchenumzug. Hier werden Märchenbilder zum Leben erweckt. In einer wunderbaren Winterlandschaft starteten die Beerheider

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Kirmesturnier Ellefeld 2023

Am 15.10.23 beim Kirmesturnier des Reit-und Fahrvereines Ellefeld konnten viele unserer Reiter Turniererfahrungen sammeln und einige Erfolge feiern. Los ging es um 8 Uhr mit

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Förderprogramme

LEADER Projekt „Parkplatz neu aufgesattelt“

Leader-Projekt: Erneuerung und Erweiterung der Parkplatzfläche einschließlich der Zufahrt am Reitstall GbR Reichelt- gegenüber Straße des Friedens 32a in Auerbach.

Das obengenannte Projekt betrifft die Zufahrt für den Reit- und Pensionsstall Reichelt. Diese Zufahrt dient als Anbindung des Reitstalls an das öffentliche Verkehrsnetz. Es nutzen alle Kunden, Reittouristen, Pensionsgäste, Kutschgäste diese Zuwegung und parken dann auf dem geplanten Parkplatz. Dies sind im Durchschnitt auf den Tag verteilt zwischen 20 und 40 PKW. Eine weitere Nutzung ist die innerbetriebliche Verbindung zwischen Reitstall und Reitplatz.

Die bestehende Zufahrt ist durch die rege Nutzung als Kundenzufahrt und die Nutzung als Transportweg für die Futterzufuhr mit landwirtschaftlicher Technik im Laufe der Jahre schwer beschädigt. Auch wird der momentane Stellplatz für PKW der gestiegenen Zahl der Kundenfahrzeuge nicht mehr als Parkplatz gerecht. Durch die geplante Maßnahme soll die Zufahrt erneuert werden, um eine Verbesserung der Zuwegung für Fußgänger und Kraftfahrzeuge zu erhalten. Weiterhin soll der Parkplatz für die Kundenfahrzeuge erweitert und gestaltet werden (Parkordnung). Somit führt die Maßnahme zur Verbesserung der Nutzungsbedingungen und zum Attraktiveren des Umfeldes der Reitanlage. Die allgemein gestiegenen Ansprüche von Reitstallkunden und Touristen erfordert es von uns, die Infrastruktur zu erweitern und qualitativ aufzuwerten. Nicht zu vergessen ist ein sicherheitstechnischer Aspekt, dass durch eine vorgegebene Parkordnung und Stellplätze Unfälle vermieden werden sollen.
Nach Abschluss der Baumaßnahme haben auch Fußgänger mit Kinderwagen oder Gehbehinderte ideale Bedingungen die Reitanlage zu erreichen. 

Ausgleichszulage

Ausgleichszulage für naturbedingte oder aus anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete mit dem Ziel einer nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und zur Erhaltung des Klimaschutzes.

Mit der Umsetzung des Vorhabens „Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete“ konnte ein Beitrag zur dauerhaften Bewirtschaftung benachteiligter landwirtschaftlicher Flächen und somit zum Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft geleistet werden. Somit wurde zur weiteren Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Regionen beigetragen und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie im vor- und nachgelagerten Bereichen gesichert.

Biotopgestaltung und Artenschutz

Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen

1. Maßnahme 2022 – 2024: Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Biotopsgestaltungsmaßnahme zum Erhalt und zur Zustandsverbesserung von Berg-Mähwiesen und einer Nasswiese im Freistaat Sachsen. Zweck der Förderung ist die Durchführung des Vorhabens „manuelle Lupinenbekämpfung durch Ausstechen mittels Ampferstecher auf 2,24 ha im Naturschutzgebiet „Unteres Zinsbachtal“ (Flurstücke 156 und 161 Gemarkung Grünheide.

2. Maßnahme 2023: Durchführung des Vorhabens „Mahd und Entbuschung zur Entwicklung einer Bergwiese in der Teilfläche Gottesberg (Flurstück 231, 232 und 234) des FFH Gebiets 294 Bergwiesen um Klingenthal“. Dabei sollen Gehölzsukzessionen auf einer verbuschten Bergwiese entfernt werden. Im nächsten Arbeitsgang wird diese Fläche durch eine ertseinrichtende Mahd für eine weitere Nutzung hergerichtet.

3. Maßnahme 2022-2023: Technikerwerb für die Biotoppflege

Durch den Erwerb zweier Doppelmessermähwerke für einen Traktor wird die Voraussetzung geschaffen, dass die bewirtschafteten Flächen nach der AUK-Richtlinie-GLB (2023) entsprechend der Förderbedingungen bewirtschaftet werden. Dabei werden naturschutzfachlich hochwertige Wiesen schonend gemäht. Dies wirkt sich positiv auf den Lebensraum von Fauna, Amphibien und Insekten aus.

Für den im Betrieb vorhandenen AEBI Motormäher wurden zusätzlich Stachelräder und eine Alpin-Rake angeschafft, um die Beräumung des Mähgutes von Steilhängen besser und sicherer durchführen zu können.

Ein drittes Teilprojekt sind die Anschaffungen von Kleintechnik, zwei Motorsensen und einer Motorsäge. Diese Technik wird auf den Biotopflächen eingesetzt, dort wo der Einsatz von fahrenden Maschinen nicht möglich ist.

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

AL.4 Zwischenfrüchte

Mit der Umsetzung des Vorhabens „AL.4 Zwischenfrüchte“ konnte durch eine optimale Bodenbedeckung und intensive Durchwurzelung zur Verminderung der Bodenerosion und des Nährstoffaustrags auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen beigetragen werden. Die biologische Aktivität des Bodens wurde gefördert und eine verbesserte Bodenstruktur hergestellt.

GL.1 Artenreiches Grünland – Ergebnisorientierte Honorierung

Ziel der Maßnahme ist der Erhalt artenreichen Grünlandes durch eine angepasste landwirtschaftliche Nutzung.

GL.2 Biotoppflegemahd mit Erschwernis

Mit der Umsetzung des Vorhabens „GL.2 Biotoppflegemahd mit Erschwernis“ konnte ein Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung von gefährdeten, wertvollen Grünland-FFH-Lebensraum- und Biotoptypen sowie Habitaten spezifischer, schutzbedürftiger Arten auf den geförderten Flächen geleistet werden.

GL.3 Brachestreifen auf Grünland

Es wird das Belassen von Bracheflächen oder Brachestreifen, die jedes zweite Jahr zu mähen sind, gefördert. Ziel ist die Schaffung bzw. Erhaltung von Bracheflächen im Grünland als Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Einen besonderen Schwerpunkt stellt die Sicherung von Vorkommen in Wiesen brütender Vogelarten (z. B. Wachtelkönig) dar.

Für Insekten und andere Kleintiere wie Heuschrecken, Tagfalter und Spinnen werden überjährige Strukturen geschaffen, die zum Überwintern und als Nahrungs- und Fortpflanzungsort dienen. Darüber hinaus können die Brachen Pufferzonen zu angrenzenden wertvollen Bereichen darstellen. Ein weiteres Ziel ist der Erhalt und die Entwicklung von Kernflächen sowie von Verbindungsflächen oder Verbindungselementen des Biotopverbundes im Grünland. 

GL. 4 Naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidung

Die Maßnahme zielt ebenso auf die Sicherung verschiedener zu schützender Tier- und Pflanzenarten ab, die auf diese Lebensräume angewiesen sind. Die Erhaltung dieser wertvollen Lebensräume ist aufgrund der Möglichkeit einer kleinräumigen Steuerung der Nutzungsintensität durch Hutung, sowie der gegenüber anderen Nutztieren spezifischen Verbisswirkung und verminderten Trittbelastung am besten über die Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen im Rahmen der Hütehaltung sicherzustellen. Zudem sollen durch eine Schaf- und Ziegenbeweidung Flächen mit artenreichem Grünland erhalten werden

GL.5 spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung

Mit der Umsetzung des Vorhabens „GL.5 spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung“ konnte durch eine an die individuellen Ansprüche der Arten angepasste Bewirtschaftungsweise ein Beitrag zum Erhalt von spezifischen, schutzbedürftigen Arten geleistet werden. Weiterhin wurde zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen.